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Hinweise zu Datenschutz und Urheberrecht

Datenschutz und Urheberrecht
Sie müssen unbedingt die aktuelle Rechtslage beachten, gerade auch was die beiden Bereiche Datenschutz und Urheberrecht anbelangt. Hier einige Punkte, die zwar die Problematik nicht vollständig abdecken, aber am ehesten falsch gemacht werden:
  • Sie dürfen keine personenbezogenen Daten veröffentlichen, ohne im Voraus das Einverständnis der Betroffenen eingeholt zu haben. Für die Homepage des DBG benötigen wir das Einverständnis in schriftlicher Form, bei Minderjährigen von den Erziehungsberechtigten. Zu den personenbezogenen Daten zählt bereits die Nennung des Namens! Selbstverständlich dürfen Sie auch keine Fotos ohne Einverständniserklärung veröffentlichen.
  • Sie dürfen keinerlei Materialien veröffentlichen (Texte, Fotos, Zeichnungen, Musik, Videos, usw.), an dem Sie nicht selbst die Rechte haben oder von denen Sie im Voraus schriftlich das Einverständnis zur Veröffentlichung eingeholt haben. Eine Missachtung des Urheberrechtes kann sehr teuer werden!
  • Sie dürfen keine Hinweise auf Techniken - schon gar keine Links auf Software - zur Umgehung von Kopierschutzverfahren geben. Dies ist nach dem derzeitigen Urheberrecht strafbar und kann sehr teure Abmahnungen nach sich ziehen!
Erstellt von: admin
Zuletzt verändert: 2004-11-24 13:39 PM
 

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