Schülerfahrkarten für auswärtige Schülerinnen und Schüler
Schüler, die nicht direkt in Metzingen wohnen, sondern in Glems, Grafenberg, Riederich, Dettingen, Bempflingen, Mittelstadt, Kohlberg, Kappishäusern, Neuffen oder Beuren benötigen in der Regel eine Schülermonatskarte für Bus oder Bahn. Für sie besteht die Möglichkeit, die Fahrkarten im Listenverfahren (Bankeinzugsverfahren) über die Schule zu beziehen.
So funktioniert’s:
Schülermonatskarten im Listenverfahren (Neuanträge) können online bestellt werden, unter www.schuelermonatskarten-reutlingen.de.
Wer bereits am Listenverfahren teilnimmt, erhält die Fahrkarten automatisch.
1. Die Ausgabe der bestellten Fahrkarten (in Papierform bzw. Chipkarte) erfolgt immer über die Schule. Die Papier-Schülermonatskarten werden 1 x pro Halbjahr (Sept.-Febr. und März–Juli) ausgeteilt.
2. Fahrkarten nach Erhalt unterschreiben und nur die Fahrkarte mitführen, die für den jeweiligen Monat benötigt wird. Die restlichen Fahrkarten sicher aufbewahren. Fahrkarten dürfen nicht laminiert werden.
3. Für Bezieher von Papier-Schülermonatskarten gilt eine Rückgaberegelung. Das bedeutet, nicht benötigte Fahrkarten können immer im Vormonat an regulären Schultagen im Sekretariat abgegeben werden. Ist der Monat bereits angebrochen, ist eine Rückgabe nicht mehr möglich und die Fahrkosten werden berechnet.
Bei der Chipkarte gilt eine 12-monatige Bindung und es kann nur bei Schulwechsel und Umzug zu jedem Monatsersten gekündigt werden. Die Rückgabe einzelner Monate ist nicht möglich. Die Chipkarte muss nicht unterschrieben werden.
Im Merkblatt zur Schülerbeförderung des Landratsamtes Reutlingen sind weitere allgemein gültige und wichtige Informationen, wie
- Anspruchsvoraussetzungen
- Eigenanteil
- Befreiung von der Eigenanteilspflicht
- Anspruchsberechtigte nach dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT)
enthalten.
Ansprechpartnerin für die Schülerbeförderung am DBG ist Frau Wieschollek, erreichbar unter:
( 0 71 23 / 395 – 8710 oder wieschollek @ dbg-metzingen.de)

